Herzlich willkommen in der Kreismusikschule!

Wir wünschen einen guten Start sowie eine schöne und erfolgreiche Zeit im Unterricht unserer Musikschule. Sicher gibt es einmal Fragen und wir bieten Ihnen zusätzlich zu unserer Benutzungs- und Gebührenordnung diesen kleinen Wegweiser an.

» Entgeltverzeichnis

KMS-Wegweiser

Anschrift

Gemeinnützige Bildungs- und Kultur GmbH des Landkreises Gifhorn    
Kreismusikschule
Freiherr-vom-Stein-Straße 24
38518 Gifhorn
 
Gemeinnützige Bildungs- und Kultur GmbH des Landkreises Gifhorn
Kreismusikschule - Standort Wittingen
Am Zimmerplatz 12
29378 Wittingen
 
Telefon 05371 9459 700
Telefax 05371 9459 780
E-Mail: info@kms-gifhorn.de
Telefon 05371 9459 778
E-Mail: k.niebuhr@kms-wittingen.de

 

www.kms-gifhorn.de
www.facebook.com/KreismusikschuleGifhorn

Bürozeiten

Gifhorn         Standort Wittingen
Mo, Mi, Do      08:30 – 12:30 Uhr   und    13.30 – 15.30 Uhr     Mo, Mi, Do     13:00 – 18:00 Uhr
Di10:00 – 12:30 Uhrund 13.30 – 15.30 UhrDi10:00 - 14:00 Uhr
Fr08:30 – 12:30 UhrFr08:30 – 13:00 Uhr (telefonisch und per E-Mail)

Bitte beachten: In den Ferien kann die Erreichbarkeit der Verwaltung eingeschränkt sein.

Ansprechpartner*innen

Herr Bönisch: Musikschulleiter 05371 9459 777   P.Boenisch@kms-gifhorn.de
Frau Kappe: Verwaltungsleitung 05371 9459 775 J.Kappe@kms-gifhorn.de
Frau Gaus: Elementare Musikpädagogik 05371 9459 771 S.Gaus@kms-gifhorn.de
Frau Leja: Ballett + Tanz, Instrumentenkarussell 05371 9459 772 L.Leja@kms-gifhorn.de
Frau Schmidt: Instrumentalunterricht, Mietinstrumente 05371 9459 773 N.Schmidt@kms-gifhorn.de
Frau Niebuhr:   Standort Wittingen 05371 9459 778 K.Niebuhr@kms-gifhorn.de
Frau Paul: Teamleitung Elementare Musikpädagogik   05371 9459 774 S.Paul@kms-gifhorn.de
Herr Göbel: Digitalisierung und Musikschul-App 05371 9459 781 M.Goebel@kms-gifhorn.de

Wie erfolgt die Kommunikation zwischen der Verwaltung und mir?

In erster Linie erfolgen alle schriftlichen Informationen wie Einladung zum Unterricht, Rechnung, Änderungen usw. per E-Mail. Bitte geben Sie uns daher immer eine gültige E-Mail-Adresse.
Für Fragen oder Informationen empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Musikschul-App.

Nutzung und Vorteile unserer kostenlosen Musikschul-App

  • Direkte und einfache Kommunikation zwischen Schüler*innen bzw. Eltern und den Lehrkräften sowie der Verwaltung.
  • Einsehen des Unterrichts mit Informationen.
  • Aktuelle Informationen über anstehende Veranstaltungen
  • Bei Neuanmeldung erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit Zugangsdaten
  • Ansprechpartner für die Zugangsdaten ist Martin Göbel: M.Goebel@kms-gifhorn.de

Wann findet kein Unterricht statt?

Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemein bildenden Schulen für Niedersachsen gilt auch für den Unterricht an der KMS.

Bitte beachten: In den Ferien kann die Erreichbarkeit der Verwaltung eingeschränkt sein.

Was ist, wenn Ihr Kind bzw. Sie nicht am Unterricht teilnehmen können?

Bitte sagen Sie ab - entweder über die kostenlose Musikschul-App, bei der Lehrkraft direkt oder in der Musikschul-Verwaltung.

Was ist, wenn die Lehrkraft krank ist?

Wir versuchen immer, Sie rechtzeitig über die Musikschul-App, per SMS oder E-Mail zu informieren. Bitte geben Sie uns daher immer eine aktuelle Handynummer, E-Mail-Adresse und nutzen Sie die Musikschul-App.

Sofern wir keine Vertretung anbieten können, erstatten wir grundsätzlich

  • bei Einzelunterricht ab der zweiten
  • bei allen anderen Unterrichtsformen ab der dritten Ausfallstunde

(gerechnet pro Kalenderjahr)

Wie wird der Musikschulunterricht bezahlt?

Mit Beginn des Unterrichts erhalten Sie eine Jahresrechnung. Wir berechnen unser Teilnehmerentgelt als einen Jahresbeitrag, den wir auf zwölf gleichgroße Monatsbeiträge aufteilen. Das bedeutet, dass jeden Monat Teilnehmerentgelt in gleicher Höhe fällig ist – unabhängig davon, wie viel Unterricht in diesem Monat tatsächlich stattgefunden hat. Somit wird auch in den Ferienmonaten dieser Betrag fällig. Es ist jedoch nicht so, dass es für das Entgelt, das zum Beispiel in den Sommerferien gezahlt werden muss keine Gegenleistung von der Musikschule gibt! Wir kalkulieren das Entgelt auf Jahresbasis. Damit wir nicht jeden Monat eine neue Rechnung erstellen müssen mit unterschiedlich hohen Beträgen, verteilen wir den Jahresbetrag gleichmäßig auf zwölf Monate. Dies ist übrigens bei fast allen deutschen Musikschulen so üblich.

Für die Bezahlung erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat, den Vordruck erhalten Sie automatisch mit Ihrer Rechnung per E-Mail. Die Beträge werden dann jeweils zum Fälligkeitstermin lt. Rechnung von uns eingezogen.

Alternativ können Sie die Beträge auch überweisen.

Kündigungs- und Probezeitbedingungen

Wie kann man eine Kündigung einreichen? 

Mündliche Kündigungen werden nicht angenommen!

Wann kann man kündigen?

Instrumental – und Vokalunterricht (Gesang und Chor), sowie Tanzangebote für Erwachsen
Abmeldung innerhalb einer Woche nach Unterrichtsbeginn kostenfrei möglich, danach reguläre Kündigungsfrist*

Elementare Musikpädagogik (Musikalische Früherziehung) und Tanzangebote für Kinder
Abmeldung innerhalb der kostenpflichtigen 4-wöchigen Probezeit** zu sofort möglich, danach reguläre Kündigungsfrist*

Tastenkinder – zeitlich befristeter Kurs (ein Jahr)
Abmeldung innerhalb der kostenpflichtigen 4-wöchigen Probezeit** zu sofort möglich, danach ist der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit (1 Jahr) verbindlich und kann nicht mehr gekündigt werden.

Zeitlich begrenzte Kurse, z. B. Instrumentenkarussell, Bläserklassen etc.
Keine Kündigung möglich

Ausnahmen bei Krankheit, Wegzug o. ä. müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.

 

*Reguläre Kündigungsfristen

Eine Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum 30. April, 31. August und 31. Dezember möglich. Verspätet eintreffende Kündigungen werden erst zum nächstfolgenden Kündigungstermin berücksichtigt. 

Liegt die Abmeldung bis zum

28.02. des Jahres der KMS vor ⇒ zum 30.04.
30.06. des Jahres der KMS vor ⇒ zum 31.08.
31.10. des Jahres der KMS vor ⇒ zum 31.12.

 

**Kündigungsfristen kostenpflichtige Probezeit

1. Woche – Abmeldung innerhalb einer Woche nach Unterrichtsbeginn kostenfrei möglich 

2. Woche – Kündigung hier nach: Entgelt für 2 UStd. + 25 € Aufnahmeentgelt 

3. Woche – Kündigung hier nach: Entgelt für 3 UStd. + 25 € Aufnahmeentgelt 

4. Woche – Kündigung hier nach: Entgelt für 4 UStd. + 25 € Aufnahmeentgelt 

Ab der 5. Woche gelten die regulären Kündigungsfristen*

Bitte beachten: Ein Fehlen des Teilnehmenden innerhalb der Probezeit führt nicht zur Verlängerung der selbigen und wird in Rechnung gestellt.

» Kündigungs- und Probezeitbedingungen der Kreismusikschule Gifhorn als PDF-Datei

 

 

Aufnahmeentgelt / Verwaltungspauschale

Wir erheben pro teilnehmende Person eine einmalige Verwaltungspauschale in Höhe von 25 €.
Diese ist nur einmal pro Person zu zahlen, auch wenn der Unterricht zwischendurch länger unterbrochen war.

Das Bearbeitungsentgelt ist eine Verwaltungspauschale, die pro Teilnehmenden einmalig berechnet wird. Darin enthalten ist der allgemeine Verwaltungsaufwand sowie auch das Serviceentgelt für die freiwillige und kostenlose Nutzung aller Features der iMikel Musikschul-App.
Das Bearbeitungsentgelt wird nur bei fortlaufenden Unterrichten berechnet, nicht aber bei zeitlich befristeten Kursen. Sollte ein Kind dann allerdings in den fortlaufenden Unterricht übergehen, wird es zu diesem Zeitpunkt automatisch in Rechnung gestellt.

Haben Sie Anregungen, Wünsche oder auch kritische Anmerkungen?

Dann wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltungsleitung Jennifer Kappe unter J.Kappe@kms-gifhorn.de.