Wie kann man eine Kündigung einreichen?
Mündliche Kündigungen werden nicht angenommen!
Wann kann man kündigen?
Instrumental – und Vokalunterricht (Gesang und Chor), sowie Tanzangebote für Erwachsen
Abmeldung innerhalb einer Woche nach Unterrichtsbeginn kostenfrei möglich, danach reguläre Kündigungsfrist*
Elementare Musikpädagogik (Musikalische Früherziehung) und Tanzangebote für Kinder
Abmeldung innerhalb der kostenpflichtigen 4-wöchigen Probezeit** zu sofort möglich, danach reguläre Kündigungsfrist*
Tastenkinder – zeitlich befristeter Kurs (ein Jahr)
Abmeldung innerhalb der kostenpflichtigen 4-wöchigen Probezeit** zu sofort möglich, danach ist der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit (1 Jahr) verbindlich und kann nicht mehr gekündigt werden.
Zeitlich begrenzte Kurse, z. B. Instrumentenkarussell, Bläserklassen etc.
Keine Kündigung möglich
Ausnahmen bei Krankheit, Wegzug o. ä. müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
*Reguläre Kündigungsfristen
Eine Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum 30. April, 31. August und 31. Dezember möglich. Verspätet eintreffende Kündigungen werden erst zum nächstfolgenden Kündigungstermin berücksichtigt.
Liegt die Abmeldung bis zum
28.02. des Jahres der KMS vor ⇒ zum 30.04.
30.06. des Jahres der KMS vor ⇒ zum 31.08.
31.10. des Jahres der KMS vor ⇒ zum 31.12.
**Kündigungsfristen kostenpflichtige Probezeit
1. Woche – Abmeldung innerhalb einer Woche nach Unterrichtsbeginn kostenfrei möglich
2. Woche – Kündigung hier nach: Entgelt für 2 UStd. + 25 € Aufnahmeentgelt
3. Woche – Kündigung hier nach: Entgelt für 3 UStd. + 25 € Aufnahmeentgelt
4. Woche – Kündigung hier nach: Entgelt für 4 UStd. + 25 € Aufnahmeentgelt
Ab der 5. Woche gelten die regulären Kündigungsfristen*
Bitte beachten: Ein Fehlen des Teilnehmenden innerhalb der Probezeit führt nicht zur Verlängerung der selbigen und wird in Rechnung gestellt.
» Kündigungs- und Probezeitbedingungen der Kreismusikschule Gifhorn als PDF-Datei